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booker gmbh - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für den Verkauf von Eintrittskarten durch die booker GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Aigner und Dirk Gossen, Marsdorfer Str. 76, 50858 Köln im Folgenden: Gesellschaft

§ 1. Anwendungsbereich

1. Sämtliche Leistungen der Gesellschaft für den Kunden erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

§ 2. Gegenstand des Vertrages, Vertragspartner

1. Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Vermittlung von Eintrittskarten durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft handelt in fremden Namen, bzw. im Auftrag des jeweiligen Veranstalters, und im Namen und Auftrag des jeweiligen Kunden.

2. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen kauf- und werkvertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) des Veranstalters.
 
3. Verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Leistung ist der jeweilige Veranstalter. Störungen der Veranstaltung sowie Nicht- oder Schlechtleistung, etwa Ausfall der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderung, Umbesetzung der Veranstaltung, Sitzplatz- oder Sichtbehinderung am Veranstaltungsort etc. liegen ausschließlich im Risiko- und Verantwortungsbereich des Veranstalters.

4. Etwaige Ansprüche des Kunden wegen einer Nichtdurchführung oder mangelhaften Durchführung der Veranstaltung richten sich ausschließlich gegen den Veranstalter. Der Kunde trägt das Risiko der Insolvenz des Veranstalters.

5. Wenn eine Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, von der Gesellschaft lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des zum öffentlichen Nahverkehr gehörenden Unternehmens gelten.

6. In der Veranstaltungsstätte selbst sind die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Eigentümers der Räumlichkeiten zu beachten.

§ 3. Vertragsabschluss

1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, indem er eine Ticketbestellung auslöst. Die Gesellschaft prüft, ob die bestellte Anzahl von Tickets in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist. Durch Bestätigung der Bestellung bzw. Übergabe der bestellten Karten kommt der Vertrag zustande. Sollte die bestellte Anzahl von Tickets in der gewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden sein, wird der Kunde benachrichtigt.

§ 4. Preise, Zahlung, Lieferung

1. Die von der Gesellschaft angegebenen Preise für die Eintrittskarten verstehen sich inklusive der Vorverkaufs- und Systemgebühren.
 
2. Der an die Gesellschaft zu zahlende Betrag kann höher sein als der Betrag, der vom Veranstalter auf die Eintrittskarte aufgedruckt ist.

3. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten.

5. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro berechnet.

§ 5. Lieferung

1. Die Lieferung der bestellten Eintrittskarten erfolgt unmittelbar nach Zahlung, bzw. gemäß schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine Lieferung bereits vor vollständiger Zahlung erfolgen, bleiben die Karten bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Gesellschaft.

2. Die Lieferung der Karten erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Gesellschaft berechnet eine Portopauschale von 6,00 Euro. Für umfangreiche Lieferungen bzw. Lieferungen außerhalb Deutschlands behält sich die Gesellschaft vor, höhere Portokosten zu berechnen.

3. Ist bei der gebuchten Veranstaltung eine Hinterlegung an der Abendkasse möglich, wird die Gesellschaft die Hinterlegung erst nach Zahlungseingang veranlassen.

§ 6. Kartenrücknahme

1. Im Falle der Nichtverwendung der Karten bzw. Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs besteht kein Anspruch auf Rücknahme der Karten durch die Gesellschaft. Eine Rücknahme der Karten kann nur stattfinden, wenn dies im Einzelfall zwischen der Gesellschaft und dem Kunden individuell vereinbart wird. Bei einer Rücknahme der Karten erstattet die Gesellschaft den aus dem Ticket ersichtlichen Preis. Bearbeitungs-, Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

2. Im Übrigen richtet sich die Rücknahme von Karten, insbesondere im Krankheits- oder Todesfall, allein nach den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

3. Bei einer Absage oder einer Verlegung einer Veranstaltung entscheidet der Veranstalter, ob die Eintrittskarten zurückerstattet werden.

4. Für den Fall, dass Veranstaltungen verlegt werden, behält die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter gibt eine abweichende Regelung bekannt.

5. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

§ 7. Beanstandungen

1. Erhält der Kunde die Eintrittskarten nach seiner Bestellung und Bezahlung nicht zum vereinbarten Liefertermin, ist er verpflichtet, der Gesellschaft davon Mitteilung zu machen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Eintrittskarten bei Erhalt auf Richtigkeit nach Anzahl, Veranstaltung und Veranstaltungsort, Preis, Datum und Uhrzeit („offensichtliche Unrichtigkeiten“), zu überprüfen. Beanstandungen wegen fehlerhafter Tickets sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Sendung geltend zu machen. Diese Geltendmachung soll in Textform (schriftlich oder E-Mail) erfolgen.

3. Werden offensichtliche Unrichtigkeiten nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Eintrittskarte geltend gemacht, können Ansprüche wegen dieser Unrichtigkeiten nicht mehr geltend gemacht werden.

§ 8. Haftung

1. Die Gesellschaft haftet nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch für Haftung durch ein Verhalten ihrer Organe und ihrer Erfüllungsgehilfen.

2. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die bei der jeweiligen Veranstaltung entstehen.

3. Sonstige Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz werden ausgeschlossen.

4. Falls eine Veranstaltung ausfällt, verlieren die Tickets ihre Gültigkeit. Es werden dann in dem gebuchten Umfang Ersatztickets für eine andere Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

5. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätten bzw. des jeweiligen Veranstalters.

§ 9. Datenschutz

1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Die Gesellschaft ist berechtigt, Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter.

2. Ist der Kunde mit der zur Vertragsdurchführung erforderlichen Weitergabe seiner Daten nicht einverstanden, hat er dies der Gesellschaft mitzuteilen. Für daraus resultierende Störungen der Vertragsdurchführung ist er selbst verantwortlich.

§ 10. Schlussbestimmungen

1. Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Eintrittskarten stehen, ist Köln als Gerichtsstand vereinbart. Soweit der Käufer Verbraucher ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Gerichtsstandbestimmungen.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch für internationale Kartenkäufe, wenn also Karten in ein anderes Land als Deutschland versendet werden oder der Vertrag einen sonstigen Auslandsbezug hat.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Leistungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

STAND 01/2009

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